Sie benötigen eine Fahrzeugbewertung für Finanzamt, Versicherung oder Verkauf?
Als KFZ-Prüf- und Schätzstelle ermitteln wir für Sie die Werte

Hilfe bei
Leasingrückgabe
Soll das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben werden, wird die Zeitwert-Ermittlung angewendet (Damit ist der Händlereinkaufswert gemeint, der individuell nach Leasingvertrag angesetzt ist).

Übertragung aus Betriebsvermögen in Privateigentum
Die für das Finanzamt notwendige Bewertung nehmen wir per Marktwert-Ermittlung vor.

Entnahme aus Betriebsvermögen für den Ankauf beim Händler
Soll das Fahrzeug an einen gewerblichen Händler veräußert werden, benötigen Sie eine Marktwert-Ermittlung für das Finanzamt.

Verkauf von
Privat an Privat oder von Firma an Privat
Für die Veräußerung oder Vermarktung des privat genutzten Fahrzeuges oder zur Absicherung gegenüber dem Finanzamt bei Firmenwagen führen wir eine Verkaufswert-Ermittlung durch.

Wiederbeschaffungswert-Ermittlung im Schadenfall
Wenn der Fahrzeugwert bei der Schadenkalkulation eine Rolle spielt bzw. zu ersetzen ist.

Handelswert-Ermittlung im Schadenfall
Wenn ein Transportschaden zu ersetzen ist: Bei Verkauf von Händler an Privat die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, bei B2B zwischen Einkaufs- und Einkaufspreis (hier auch bei Ausfuhr von Unfallfahrzeugen ins Ausland).
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45 Jahre Erfahrung
Michael L. Rettinger Gründer des KFZ-Sachverständigen-Büros Rettinger & Kollegen und Vorstandsvorsitzender der RETTINGER.AG ist qualifizierter Kfz-Sachverständiger;
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Rheinhessen für das Kraftfahrzeug Mechaniker(-Techniker)-Handwerk;
Anerkannter Kraftfahrzeug-Sachverständiger des VKS für Kraftfahrzeug-Bewertungen & -Schäden sowie Oldtimer;
Personenzertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden- und Bewertung (Euro-Zert) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012;
Havarie-Kommissar;
Kraftfahrzeug-Elektriker;
Kraftfahrzeug-Mechaniker-Meister.



