Kontakt – Anfragen

… oder Fragen Sie uns per Anruf, Chat…

Rufen Sie uns an

iMessage, Telegram:
0178 66 26 621 *

über diese Nr. keine Anrufe, ausschließlich für Bilder, Dokumente, Chat!

Die 10 häufigsten Fragen

Rund um das Thema Gutachten, Sachverständiger, Unfallschaden

Wann brauche ich einen Kfz-Gutachter?

Einen Kfz-Gutachter benötigen Sie immer dann, wenn Ihr Fahrzeug durch einen Unfall oder eine Kollision beschädigt wurde und Sie Ihre Ansprüche vollständig und rechtssicher durchsetzen möchten. Ein qualifiziertes Unfallgutachten dokumentiert nicht nur die sichtbaren Schäden, sondern auch verdeckte Struktur- und Vorschäden, die Ihnen ohne Sachverständigen entgehen würden. Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters Ihr gutes Recht – die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten. Nur ein professionell erstelltes Gutachten bildet die Grundlage für eine vollständige Schadenregulierung.

Welche Vorteile habe ich durch einen Kfz-Gutachter?

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger stellt sicher, dass Ihr Schaden realistisch, nachvollziehbar und vollständig bewertet wird. Sie erhalten eine genaue Kalkulation sämtlicher Reparaturkosten, eine Bewertung möglicher Wertminderung, eine fundierte Beurteilung des Wiederbeschaffungswertes und der Nutzungsausfalltage. Im Vergleich zu Kostenvoranschlägen von Werkstätten ist ein Gutachten deutlich umfangreicher, gerichtsfest und wird von Versicherungen anerkannt. Damit verhindern Sie Kürzungen, Diskussionen und vermeiden finanzielle Nachteile.

Warum müssen Geschädigte im Regelfall ein Unfallgutachten vorlegen?

Ein Unfallgutachten ist zwingend notwendig, weil die Versicherung des Unfallverursachers nur auf Basis einer belastbaren Schadendokumentation reguliert. Das Gutachten enthält alle technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Eckdaten, die zur Regulierung benötigt werden – Reparaturkosten, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Reparaturdauer und Beweissicherung. Ohne Gutachten fehlen entscheidende Informationen, was häufig zu unberechtigten Kürzungen führt. Ein unabhängiges Gutachten schützt somit Ihre Ansprüche und verhindert Streit mit der Versicherung.

Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen (fiktive Abrechnung)?

Ja – bei einem unverschuldeten Unfall können Sie sich den Schaden „fiktiv“ auf Gutachtenbasis auszahlen lassen. Das bedeutet: Sie entscheiden selbst, ob, wie und wo Sie reparieren lassen. Die Versicherung erstattet Ihnen den Netto-Schaden gemäß Gutachten. So behalten Sie volle Flexibilität und können frei über die Regulierung entscheiden. Ein fundiertes Sachverständigengutachten stellt sicher, dass die Auszahlung korrekt erfolgt und keine Positionen übersehen oder gekürzt werden.

Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten des Gutachtens, einschließlich Anfahrt, Dokumentation, Bewertung und Berichtserstellung. Für Sie entstehen keinerlei Kosten. Der Gutachter arbeitet unabhängig – nicht für die Versicherung. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Interessen im Mittelpunkt stehen und der Schaden realistisch bewertet wird.

Ab wann darf ein Gutachten erstellt werden?

Ein Gutachten kann sofort nach dem Unfall erstellt werden, sobald die Schäden am Fahrzeug sichtbar oder technisch feststellbar sind. Sie müssen nicht auf eine Freigabe der gegnerischen Versicherung warten. Je früher ein Sachverständiger die Schäden dokumentiert, desto besser: Spuren, Anstoßpunkte und Deformationen sind klarer erkennbar und können umfassend bewertet werden. Frühzeitige Dokumentation schützt Sie vor späteren Diskussionen oder angeblichen Vorschäden.

Wie lange dauert die Erstellung eines Unfallgutachtens?

Die Gutachtenerstellung dauert in der Regel 24–48 Stunden, je nach Schadenumfang. Moderne digitale Prozesse – insbesondere bei Rettinger & Kollegen – ermöglichen eine besonders schnelle Abwicklung: Schadenaufnahme vor Ort, digitale Datenübertragung, strukturierte Fotodokumentation und automatisierte Kalkulationen. Dadurch liegt das Gutachten meist bereits am nächsten Werktag vor und die Schadenregulierung kann sofort beginnen.

Wer übernimmt die Rechtsanwaltskosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht nur das Gutachten, sondern auch die Kosten eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht. Ein Anwalt stellt sicher, dass Sie alle Ansprüche erhalten – Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen, Reparaturkosten und mehr. Für Geschädigte ist anwaltliche Unterstützung kostenlos und absolut empfehlenswert, da Versicherer regelmäßig versuchen, Positionen zu kürzen.

Muss ich mich nach der Beauftragung noch um etwas kümmern?

Nein – nach der Beauftragung übernimmt der Sachverständige die komplette technische Abwicklung der Schadenaufnahme. Bei Rettinger & Kollegen erfolgt zusätzlich die strukturierte Kommunikation mit Werkstätten, Rechtsanwälten und Versicherungen. Dadurch sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und müssen sich um nichts weiter kümmern. Sie erhalten das fertige Gutachten digital, transparent und vollständig dokumentiert.

Kostenvoranschlag oder Gutachten – was ist besser?

Ein Kostenvoranschlag ist eine reine Reparaturschätzung der Werkstatt – er enthält weder Wertminderung, noch Nutzungsausfall, noch Beweissicherung. Er ist weder gerichtsfest noch vollständig und wird von Versicherungen häufig gekürzt.

Vertrauen ist gut – Gutachten ist besser!


Ihr gutes Recht

Beweissicherung durch einen unabhängigen Sachverständigen