Wie haben Sie sich darauf gefreut
endlich wieder in den Urlaub fahren zu können

– mit dem Auto, Caravan oder Wohnwagen, dem Motorrad.
Und jetzt ist es passiert: Ein Unfall im Ausland.
Was nun?

Wussten Sie, dass im Ausland andere Regeln für Schadenersatzansprüche gelten als in Deutschland?
Hinzu kommt die Sprachbarriere.
Als Laie ist man da schnell überfordert.

Wussten Sie zum Beispiel, dass die Kosten eines deutschen Unfallgutachtens unter bestimmten Bedingungen von der Haftpflichtversicherung des Schädigers übernommen werden müssen, auch wenn die Versicherung das Gegenteil behauptet, um Kosten zu sparen. Als Unfallgeschädigter werden Sie so leicht noch weiter zum Opfer gemacht. Das muss nicht sein.
Kommen Sie uns oder rufen Sie uns an , wir beraten Sie gerne kostenfrei und unverbindlich. Und was schon für einen Unfall in Deutschland gilt, ist erst recht wichtig bei einem Auslandsschaden: Auf einen Rechtsanwalt für die Unfallabwicklung zu verzichten, wäre grob fahrlässig.

Wir wollen, dass Ihnen dieser besondere Urlaub trotz allem in guter Erinnerung bleibt. 
 
Ihr Team von Rettinger & Kollegen

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