Bewertungen

Sie benötigen eine Fahrzeugbewertung für Finanzamt, Versicherung oder Verkauf? 

Entnahme aus Betriebsvermögen für den Ankauf beim Händler

Soll das Fahrzeug an einen gewerblichen Händler veräußert werden, benötigen Sie eine Marktwert-Ermittlung für das Finanzamt.

Übertragung aus Betriebsvermögen in Privateigentum

Die für das Finanzamt notwendige Bewertung nehmen wir per Marktwert-Ermittlung vor.

Hilfe bei
Leasingrückgabe

Soll das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben werden, wird die Zeitwert-Ermittlung angewendet (Damit ist der Händlereinkaufswert gemeint, der individuell nach Leasingvertrag angesetzt ist).

Verkauf von Privat an Privat oder von Firma an Privat

Für die Veräußerung oder Vermarktung des privat genutzten Fahrzeuges oder zur Absicherung gegenüber dem Finanzamt bei Firmenwagen führen wir eine Verkaufswert-Ermittlung durch.

Wiederbeschaffungswert-Ermittlung im Schadenfall

Wenn der Fahrzeugwert bei der Schadenkalkulation eine Rolle spielt bzw. zu ersetzen ist.

Handelswert-Ermittlung im Schadenfall

Wenn ein Transportschaden zu ersetzen ist: Bei Verkauf von Händler an Privat die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, bei B2B zwischen Einkaufs- und Einkaufspreis  (hier auch bei Ausfuhr von Unfallfahrzeugen ins Ausland).

Zur Versicherungseinstufung oder festen Taxe bei klassischen Fahrzeugen

Anwendung der Marktwert-Ermittlung als feste Taxe  gemäß § 57 VVG oder der Wiederbeschaffungswert-Ermittlung für den passenden Versicherungstarif bzw. bei Haftpflichtschäden.

Oldtimer Kaskoversicherung

In einem speziellen Bereich der Oldtimer-Kaskoversicherung kommt die Wiederherstellungswert-Ermittlung zur Anwendung – z.B. unter Zugrundelegung des Anschaffungswertes zzgl. der nachweislichen Restaurationskosten. 

Wertermittlung für spezielle Fahrzeuge

Wertermittlung für Sonderfahrzeuge und Sonderaufbauten, Tuning-, Drift- und Veredler-Fahrzeuge sowie Sammlerstücke und Raritäten. 

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